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Gesamte Inhalte:

© Dr. Christoph Paul Stock

 

5.1.3 Abgrenzung der Intuition von der Reflexion und Improvisation

 

Um sich einem Erkenntnisgegenstand annähern zu können, stehen unterschiedliche Vorgehensweisen zur Verfügung. Wie schon im Kapitel über das Entscheidungsverhalten von Führungskräften angesprochen, kann für den Fall  des Bestehens von Wissen durch entsprechende Erfahrungen und exogene Informationen der Erkenntnisgegenstand durch Reflexion auf dieses Wissen bearbeitet werden. Steht hingegen nur begrenztes Wissen zur Verfügung bzw. kann dieses nicht expliziert werden, weil es zB als implizites Wissen („tacit knowing“) verborgen in den Köpfen der Menschen steckt, bleibt ein intuitives Vorgehen denkbar, dessen Abläufe nur teilweise erforscht und verstanden sind. Die Reflexion wie die Intuition werden bewusst zur Willensbildung eingesetzt, auch wenn die Bewusstseinsfunktion des „Intuierens“ auf vielfach unbewusste Inhalte abstellt und damit eine Mittlerfunktion zwischen bewussten und unbewussten Inhalten einnimmt. Auf eine bewusste Willensbildung verzichtet schließlich die Improvisation. Sie folgt, wie schon beschrieben, dem Muster eines „trial-and-error-Prozesses“, bei dem so lange Alternativen erprobt und verworfen und damit Fehlschläge in Kauf genommen werden, bis durch diese Vorgehensweise auf eine befriedigende Lösung gestoßen wird (vgl. weiter oben in Kapitel 3.5.1).[1]


[1] Weber, J.: Einführung in das Controlling, 8. Auflage, Schäffer-Poeschl Verlag, Stuttgart, 1999
S. 32 f
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