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Gesamte Inhalte:

© Dr. Christoph Paul Stock

 

5.1.4 Zwischen begrifflicher Einordnung und phänomenologischer Beschreibung

 

Die Fähigkeit, einen Erkenntnisgegenstand schlagartig umfassend ohne Reflexion in einer oft schöpferischen Zusammenschau größerer Zusammenhänge zu erfassen, beschreibt den Begriff der „Intuition“. Doch der Begriff bleibt unscharf. Zu viele verschiedene Dinge können unter dem Begriff „Intuition“ verstanden werden. Was für den einen Intuition ist, ist für den anderen ein bloßes Gefühl, eine Vermutung, Spekulation, vage Schlussfolgerung, ein Raten oder gar eine außersinnliche Wahrnehmung.

Aus diesem Grund erscheint es eher möglich, sich dem Phänomen „Intuition“ weniger über eine klassische Definitionsregel als vielmehr über die Erfahrungen mit unterschiedlichen und damit ähnlich anmutenden quasi verwandtschaftlichen Phänomenen zu nähern. Es sind Phänomene gemeint, denen nicht ein oder mehrere Aspekte gemein sind, sondern die auf unterschiedliche Art und Weise sich nahe stehen. Dazu zählen die häufiger auftretenden Phänomene der unterschwelligen Wahrnehmung, der unbewussten Schlüsse und Faustregeln, des impliziten Wissens, des impliziten Erinnerns, des Denkens mit der rechten Gehirnhälfte, der Parallelverarbeitung, des dualen Einstellungssystems, des impliziten Erfahrungswissens, der subtilen vorsprachlichen Signale, der intuitiven Kommunikation und Moral sowie der sozialen und emotionalen Intelligenz. Weniger alltäglich sind Phänomene wie kreative Einfälle, intuitive Entdeckungen und intuitives Expertenwissen. Eher selten sind Erfahrungsphänomene wie die Synchronizität im Sinne C.G. Jungs. Ziemlich außerordentlich sind spirituelle Phänomene wie die Erfahrung der Non-Dualität oder der Erleuchtung.

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