
K O N T A K T

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© Dr. Christoph Paul Stock
cc) Bewertungsprinzipien aus den objektiven Umständen des Einzelfalles
Verschiedenste Interessen treffen überall und permanent im menschlichen Leben aufeinander und bedürfen zur Erhaltung des Rechtsfriedens einer Abwägung. Bevor eine solche Abwägung aber stattfinden kann, ist zu prüfen, ob ein bestimmtes behauptetes oder vorerst augenscheinlich betroffenes Interesse auch tatsächlich im konkreten Fall eine normative Kraft entfalten kann. In verschiedenen Situationen werden Werte und Güter in verschiedener Zahl und unterschiedlicher Konstellation in den Bereich des Achtungsanspruches gerückt. Dabei können sie absolut im Mittelpunkt stehen, im Sachzusammenhang nur mehr gestreift werden oder überhaupt schon zusammenhangsfremd also sachfremd sein. Daher ist es notwendig, dass bei der Interessensabwägung alle Umstände des Einzelfalls beachtet werden, denn jeder Umstand bringt in der Regel eine Veränderung der Gesamtkonstellation der sachlich betroffenen Interessen.[1]) Es müssen Vorzugstendenzen für das eine oder andere Interesse eruiert werden.