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Gesamte Inhalte:

© Dr. Christoph Paul Stock

 

ca) Was ist ein subjektives Recht?

 

Das objektive Recht ist die Summe der Normen, die das menschliche Zusammenleben regeln. Es legt Verhaltenspflichten und Befugnisse fest. Die vom objektiven Recht dem einzelnen eingeräumten Befugnisse werden als subjektives Recht bezeichnet. Die dem einzelnen durch das subjektive Recht gewährte Befugnis zur Geltendmachung eines Rechts ist dem subjektiven Recht wesentlich.[1]) Somit ist das subjektive Recht eine Rechtsbefugnis, die dem einzelnen zur Befriedigung seiner Interessen verhelfen soll und dessen Geltendmachung allein vom Willen des Berechtigten oder dessen Vertreter abhängt.[2]) Möchte man die subjektiven Rechte nach ihrem Zweck einteilen, so gibt es subjektive Rechte zum Schutze der persönlichen Freiheit und Entfaltung, subjektive Rechte zur Verwirklichung persönlicher Dauerbeziehungen unter Rücksichtnahme auf besondere sittliche Zwecke und subjektive Rechte zur Befriedigung materieller Interessen. Ersteres Recht bezeichnet man als Persönlichkeitsrecht und die beiden weiteren als Familienrecht und Vermögensrecht.[3]) Eine Präzisierung des Begriffes “subjektives Recht” soll im folgenden Punkt versucht werden.


[1]) Enneccerus - Nipperdey I 430 ff; Kelsen, Reine Rechtslehre 140.
[2]) Gschnitzer, Allgemeiner Teil2, 169 f.
[3]) Koziol - Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts8 I 39 (40 und 43); Gschnitzer, Allgemeiner Teil2, 170 f.
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