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© Dr. Christoph Paul Stock

 

da) Was ist ein absolutes Recht?

 

Absolute Rechte wirken gegen jedermann. Im Gegensatz dazu wirken relative Rechte nur zwischen Beteiligten. Dies konkretisiert sich durch den Anspruch auf Achtung des absoluten Rechts durch jedermann und durch die Durchsetzbarkeit gegen jedermann.[1]) Zu den absoluten Rechten gehören Personenrechte, Sachen- und Immaterialgüterrechte und das Erbrecht.[2]) Als besondere Voraussetzung für ein absolutes Recht lässt sich die Notwendigkeit seiner Offenkundigkeit ableiten.[3]) Denn die Achtung eines absoluten Rechts durch jedermann ist nur möglich, wenn das Recht in seiner allgemeinen Geltung von jedermann erkannt werden kann.


[1]) Gschnitzer, Allgemeiner Teil2, 172.
[2]) Koziol - Welser, Grundriss des bürgerlichen Rechts8 I 42; Gschnitzer, Allgemeiner Teil2, 172.
[3]) Hierzu meint Gschnitzer, Allgemeiner Teil2, 172: Jedes Recht, das allgemein erkennbar ist, sollte weitgehend auch gegen jedermann, also absolut wirken.
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