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Gesamte Inhalte:

© Dr. Christoph Paul Stock

 

ce) Prinzipien der Konfliktlösung

 

Bisher wurde versucht, die einzelnen positiven und negativen Vorzugstendenzen in ihrer Gewichtung und Wertigkeit aus dem Gesetz abzuleiten. Ein weiterer bedeutender Schritt ist es nun, die einzelnen Interessen im jeweiligen Einzelfall in eine Zusammenschau zu stellen, sie zu vergleichen und zu würdigen. Dies kann eine sehr schwierige Aufgabe sein, weil die meisten Sachverhalte ziemlich komplizierte Interessenverhältnisse aufweisen. Hier kann es sein, dass sich die Interessen beider Streitparteien einmal gleichwertig gegenüberstehen, ein anderes Mal eher für die eine oder eher für die andere Interessenseite sprechen und nur in wenigen Fällen ein klares Votum für die eine oder andere Seite aufweisen. Zusätzlich darf die Interessenabwägung nicht dazu führen, dass die geringeren Güter den höheren Gütern vollends aufgeopfert werden, denn grundsätzlich sind alle Güter und Werte in ihrer speziellen Bedeutung zu achten. Zur Lösung dieser Probleme kann man dem Richter vier Konfliktlösungsprinzipien an die Hand geben: erstens das Ausweichprinzip, zweitens das Ausgleichsprinzip, drittens das Prinzip des schonendsten Mittels und viertens das Entschädigungsprinzip.[1])


[1]) Hubmann, Grundsätze der Interessenabwägung, AcP 1956, 124.
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