
K O N T A K T

Gesamte Inhalte:
© Dr. Christoph Paul Stock
3. Kapitel: Die Bedeutung der Grundrechte als Wertungsgrundlage für das Privatrecht
Wie die bisherigen Ausführungen dieses Teils der Arbeit gezeigt haben, kann nur unter zusätzlicher Heranziehung der Rechtswertung ein befriedigendes Ergebnis bei der Auslegung und Füllung des “allgemeinen Persönlichkeitsrechts” erreicht werden. Es muss zum Teil über die Rechtsordnung hinaus auf “rechtsethnische Prinzipien” zurückgegriffen werden, um eine Problemlösung erreichen zu können. Es stellt sich nun die Frage, ob es nicht vernünftig wäre, vorerst über das Privatrecht hinaus in anderen Bereichen der Rechtsordnung Wertmaßstäbe zu suchen, bevor man das positive Recht in Richtung der “Rechtsidee” verlässt. Naheliegend, weil Teil der ranghöchsten Rechtsnorm, müsste hier ein Rückgriff auf die Grundrechte sein.
Es soll in diesem Kapitel die Sinnhaftigkeit des Rückgriffs auf die Grundrechte zur Interpretation von Privatrechtsgesetzen untersucht werden.
Vorausgestellt wird ein historischer Rückblick, daran angeschlossen wird eine Analyse des Wertordnungscharakters der Grundrechte und eine Erörterung der Frage, wie die Persönlichkeit in der Grundrechtsordnung verankert ist. Daran anschließend ist mit einer Untersuchung, was die Theorien der “unmittelbaren Drittwirkung” und der “mittelbaren Wirkung” der Grundrechte leisten können, auf die Drittwirkungsproblematik der Grundrechte einzugehen und weiters zu klären, wie die Grundrechte in ihrem Wertgehalt rechtstechnisch in das Privatrecht einfließen können. Ein Blick auf die Rechtsprechung soll abschließend die Haltung der Gerichte zur Drittwirkungsproblematik abklären.