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Gesamte Inhalte:

© Dr. Christoph Paul Stock

 

3) Was ist Gewissen?

 

Die Frage was Gewissen ist, erscheint nicht leicht beantwortbar. War es für Seneca ein Funke, eine scintilla, die vom Himmel auf die Erde überspringt[1]), gleichsam ein Heiliger Geist in uns als Beobachter und Wächter unserer schlechten und guten Taten[2]), so war es für Kant ein wundersames Vermögen[3]), ein Herzenskündiger[4]) und ein Bewusstsein eines inneren Gerichtshofs im Menschen. War im Kommunismus das Gewissen eine Verkörperung der moralischen Verantwortlichkeit der Persönlichkeit gegenüber der Gemeinschaft, stellte es im Nationalsozialismus – den vordenkerischen Erwägungen Hitlers folgend[5]) – ein Hirngespinst, einen Unsinn, eine sogenannte Chimäre dar, von deren schmutzigen und erniedrigenden Selbstpeinigungen Hitler den Menschen befreien wollte.[6]) Das Bundesverfassungsgericht hat das individuelle Gewissen folgendermaßen beschrieben: “Das Gewissen sei als ein (wie immer begründbares, jedenfalls aber) real erfahrbares seelisches Phänomen zu verstehen, dessen Forderungen, Mahnungen und Warnungen für den Menschen unmittelbar evidente Gebote unbedingten Sollens sind”[7]).


[1]) De otio 5, 5.
[2]) Epistulae 41, 2.
[3]) Werke (Ausgabe der preußischen Akademie) V 98 f.
[4]) Werke (Ausgabe der preußischen Akademie) VI 99.
[5]) Rausching, Gespräche mit Hitler (1940) 212.
[6]) vgl dazu Mayer-Maly, Das Gewissen und das Arbeitsrecht, in FS - Gerhard Müller (1981) 325 f.
[7]) BVerfGH 12, 45 (54).
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